ZIMMERPREISE:

 1. Stock Sommer Winter
Frühstück
Euro 46,00

Euro 48,00

Frühstück
Euro 46,00

Euro 48,00

 Dachgeschoß Sommer Winter
Frühstück
Euro 52,00

Euro 54,00

Frühstück
Euro 52,00

Euro 54,00

Die Preise gelten pro Person und Nacht inklusive Ortstaxe.
Doppelzimmer zur Einzelnutzung: Aufschlag EUR 15,00 pro Nacht.
Einzelübernachtungszuschlag: EUR 5,00.
Zuschlag für Haustiere: Euro 5,- pro Tag.

Kinderpreise:

 1. Stock 3-6 Jahre 7-12 Jahre
Frühstück
Euro 26,00

Euro 33,00

Frühstück
Euro 26,00

Euro 33,00

Kinder bis 3 Jahre: € 15,00 pro Tag. Die Preise gelten pro Person und Nacht inklusive Ortstaxe. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

AN- UND ABREISE:
Am Ankunftstag sind die Zimmer ab ca. 15.00 Uhr beziehbar.
Am Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr geräumt werden.



BANKVERBINDUNG:
Raiba Rauris · Kontonummer: 10173 · BLZ: 35051
IBAN : AT20 3505 1000 0001 0173 · BIC: RVSAAT2S051 (SWIFT)



STORNIERUNG: 
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

  1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Storno­gebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
    Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
    Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem verein­barten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  3. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurück­zutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  4. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
  5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungs­angebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der be­stellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Ver­pflegungs­preises betragen.

Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).

 
 

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